Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 11.11.2023

Die Delegiertenversammlung des Bayerischen Hausärzteverbandes am 11. November 2023 in Nürnberg fasste ihre Erwartungen an die neue bayerische Gesundheits-, Pflege- und Präventionsministerin Judith Gerlach in einem ihrer Beschlüsse zusammen. Die Beschlussübersicht.

Kernforderungen des Bayerischen Hausärzteverbands an das StMGP

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten die neue Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach, MdL, sich vordringlich für folgende Themen einzusetzen:

  • Sicherung der qualifizierten wohnortnahen hausärztlichen Versorgung und Unterstützung der Weiterentwicklung der Hausarztmedizin hin zu Teamstrukturen und mehr Delegation.
  • Unterstützung des Bayerischen Hausärzteverbandes bei der Weiterentwicklung der Hausarztmedizin hin zu Teamstrukturen und mehr Delegation und den daraus resultierenden Forderungen nach einer entsprechenden Finanzierung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (allen voran durch die AOK Bayern).
  • Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als freiwilliges Primärarztsystem durch Unterstützung der Forderung der Hausärztinnen und Hausärzte nach Etablierung eines Bonussystems für Versicherte, die freiwillig an der HZV teilnehmen.
  • Vorantreiben einer kurzfristigen Umsetzung des Masterplans 2020 zur Stärkung des hausärztlichen Nachwuchses durch Fortführung der Anstrengungen zur notwendigen Finanzierung der Umsetzung auf Bundes- und Landesebene.
  • Zusicherung einer langfristigen und ausreichenden Finanzierung der Lehrstühle für Allgemeinmedizin in Bayern.
  • Fortführung und Weiterentwicklung der Förderprogramme für Studierende (wie Landarztquote, BeLA etc.) und niederlassungswillige Hausärztinnen und Hausärzte unter Einbeziehung auch der Expertise erfahrener Hausärztinnen und Hausärzte.
  • Finanzielle Förderung von Digitalisierungsprojekten in Hausarztpraxen in Abstimmung mit dem Bayerischen Hausärzteverband.
  • Sicherung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln durch Aufbau von Produktionskapazitäten in Deutschland / in der EU und entsprechenden Vorhaben und Forderungen auf Bundes- und Landesebene.
  • Fortführung der Anstrengungen zur Begrenzung sog. iMVZ (investorenbetriebener MVZ).

Leitantrag

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bekräftigen Ihren Beschluss vom 12.05.2023 (Leitantrag) und unterstützen die im Rahmen der Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes am 22.09.2023 in Berlin beschlossenen Forderungskatalog:

  • Reform der Versorgungsstrukturen mit dem Ziel der Abschaffung der starren Quartalslogik im ambulanten Bereich, der Etablierung von auskömmlichen quartalsübergreifenden Struktur- oder Vorhaltepauschalen, der Umsetzung des Primats „Versorgung am Bedarf nicht an Bedürfnissen“ und der Berücksichtigung der Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit (SVR) „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ (Gutachten 2018) sowie der WHO-Empfehlung von 2008, wonach die Orientierung von Gesundheitssystemen stärker auf die gesundheitliche Primärversorgung ausgerichtet werden muss.
  • Förderung moderner Teamstrukturen durch Stärkung der Hausarztpraxen als Teampraxen durch Ausbau, Förderung und Finanzierung von Delegationsleistungen zwecks Integration auch akademisierter Gesundheitsberufe in die hausärztliche Versorgung (keine Substitution) und Schonung von Versorgungsressourcen durch die Verhinderung der Zersplitterung der Versorgung durch immer neue Schnittstellen.
  • Schaffung einer angemessenen und fairen Finanzierung durch die Umsetzung der sog. „MGV+“ im Rahmen der Bundesgesetzgebung und einer grundlegenden EBM-Reform.
  • Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als zweites wichtiges Standbein neben der Regelversorgung durch Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Bonus für Versicherte, die an der HZV teilnehmen, und die Förderung der HZV als Präventionsleistung.
  • Schaffung von digitalen Anwendungen, die die Hausarztpraxen entlasten und unterstützen und deren Entwicklung und Erprobung unter Einbeziehung der Anforderungen der Hausarztpraxen von statten gehen.
  • Reform der ärztlichen Approbationsordnung durch die Umsetzung des Masterplans 2020 mit Unterstützung entsprechender Beschlüsse und Finanzierungszusagen der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundesministers für Finanzen.

Keine weitere Fraktionierung der Versorgung – Stärkung der hausärztlichen Versorgung

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, alle Anstrengungen zu unterlassen, gesetzgeberisch die ambulante Versorgung weiter zu fraktionieren und die hausärztliche Versorgung etwa durch eine vermeintliche Stärkung der Apotheken zunehmend zu schwächen. Sie fordern den Bundesgesundheitsminister auf, kurzfristig einen Versorgungsgipfel einzuberufen.

Entwicklung von Krankenkassen zu Leistungserbringern stoppen

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern den Gesetzgeber auf, die weitere Ausweitung der den Krankenkassen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Leistungen sowie deren Entwicklung hin zu Leistungserbringern zu prüfen und gfls. durch entsprechende klarstellende gesetzliche Regelungen zu stoppen.

Impulspapier des BMG: „Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen“

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern den Gesetzgeber auf, die im Impulspapier genannten Maßnahmen zur Verbesserung der kardiovaskulären Prävention gründlich zu revidieren und durch Maßnahmen zu ersetzen, deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zur Verhältnisprävention und - in Anbetracht der Schlüsselrolle der primärärztlichen Versorgung - eine Stärkung der HZV, die die kardiovaskuläre Risikoberatung mit arriba als eines ihrer Kernelemente fest verankert hat.

Pflege

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes und unterstreichen nachdrücklich die Bedeutung eines fachlich gut ausgebildeten und qualifizierten Pflegepersonals für die Betreuung und Pflege gerade von multimorbiden Patientinnen und Patienten und erkennen die Leistungen der professionalisierten Pflege ausdrücklich an, lehnen jedoch den durch das sog. Pflegestudiumstärkungsgesetz der Bundesregierung aktuell implizit geebneten Weg hin zu einem Heilberufegesetz für Pflegepersonal ohne gleichzeitige Stärkung der Steuerungsfunktionen von Hausärztinnen und Hausärzten ab.

Änderung des Verbandsnamens

Im Sinne einer modernen, zeitgemäßen Außendarstellung und einer adäquaten Abbildung der Hausärztinnen und Hausärzte soll die Bezeichnung des Berufsverbandes (Bayerischer Hausärzteverband) angepasst werden. Sprachliche Sichtbarkeit von Frauen und Männern ist wichtig und gerecht. Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand, alle hierfür notwendigen Anpassungen 2024 vorzunehmen.

Lehrstuhl Allgemeinmedizin Uni Regensburg und Medizincampus Niederbayern

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes, sich weiterhin in die Entwicklung und Ausgestaltung des Medizincampus Niederbayern (MCN) mit seiner Expertise einzubringen. Auch der neu geschaffene Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Universität Regensburg wird vom Bayerischen Hausärzteverband nach Kräften gefördert.

Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand, sich dafür einzusetzen, dass in der Bundes- und Landesregierung alles dafür getan wird, das Problem der Arzneimittelengpässe abzustellen. Der Umgang mit diesem Thema ist zu einer relevanten Belastung für die Patienten und für die Praxen geworden.

Einführung eines Klimasiegels

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand, die Etablierung eine Klima-Siegels für die Praxen in Bayern in Abstimmung mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband weiter zu forcieren.

Bonus im Rahmen der Hausarztzentrieten Versorgung (HZV) etablieren

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes, sich dafür einzusetzen, dass die Einschreibung in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) für die Patientinnen und Patienten von den Kassen „belohnt“ wird.

HZV-Abrechnungssystematik angleichen

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes, sich im Rahmen der HZV-Vertragsverhandlungen dafür einzusetzen, dass sich die Abrechnungsziffern in den HZV-Verträgen künftig eher einfacher als noch komplexer gestalten.

Erneute Abrechenbarkeit der HZV-Ziffer 0004

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand, sich im Rahmen der HZV-Vertragsverhandlungen dafür einzusetzen, dass die Vertreterpauschale 0004 mindestens zwei Mal pro Quartal und Versicherten abgerechnet werden kann.

Ermöglichen von Mutterschutzzeiten

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes bitten den geschäftsführenden Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes, eingehend zu prüfen und Möglichkeiten auszuloten, selbstständig tätigen Ärztinnen die Inanspruchnahme von Mutterschutzzeiten zu erleichtern.

Regulierung Schwangerschaftsabbruch

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes begrüßen die Intention der Ampel-Koalition, eine mögliche Streichung der §§ 218 ff. im Strafgesetzbuch zu prüfen und die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches festzulegen.

Anzeige Rabattverträge PVS

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS-Hersteller) auf, die Darstellung von Rabattverträgen im jeweiligen Praxis-Verwaltungssystem in der Form umzusetzen, dass die jeweils aktuell relevanten rabattierten Arzneimittel automatisch auch auf den Folgerezepten angezeigt und übernommen werden.

Freikennungsfeld Anzahl Corona-Impfungen

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern, dass das mit der EBM-Ziffer zur Auffrischungsimpfung Corona verknüpfte Freikennungsfeld (FK) hinsichtlich der Erfassung der Anzahl/Häufigkeit der bisherigen Covid-Impfungen abgeschafft oder um die Ziffer mit „unbekannt“ geändert wird. Des Weiteren soll die Notwendigkeit der Meldung der tagesaktuellen Corona-Impfungen durch die Praxen überprüft werden und ggfls. entfallen.

ZUSAMMENFASSUNG DER DELEGIERTENBESCHLÜSSE VOM 11.11.2023 ALS PDF

 

 

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