Dr. Jakob Berger

Trau schau wem: Die KVB prüft bei jeder Quartalsabrechnung, ob Leistungen, die Bestandteil der HZV-Verträge sind, fälschlicherweise über die KVB abgerechnet wurden. Zurückgewiesene Leistungen sind in der Richtigstellungsmitteilung des Honorarbescheids der KVB aufgeführt. Sie haben die Möglichkeit, falsch abgerechnete Scheine und auch einzelne Leistungen über die HZV-Abrechnung bis zu max. 6 Quartale entsprechend Vertrag nachzureichen. Bitte beachten Sie dabei die Nachreichfristen der einzelnen HZV-Verträge.

 

 

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