Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Medizinstudierende arbeiten während der Famulatur nie selbstständig, sondern immer unter Anleitung eines ausgebildeten Mediziners, der für den Famulanten verantwortlich ist. Kommt es durch den Fehler des Famulanten in einer Arztpraxis zu einem Schadensfall, tritt in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung des betreuenden Arztes dafür ein. Bei Famulaturen in Kliniken sind Medizinstudierende durch den Krankenhausträger abgesichert.

In Ausnahmefällen ist jedoch ein gewisses Haftungsrisiko für Famuli denkbar, beispielsweise, wenn dem Famulanten bei einem Schadensfall Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Es empfiehlt sich nicht nur deshalb, bereits während des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Viele Arztpraxen wünschen sich dies auch von Ihren Famulanten.

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