Seit dem Jahr 2020 hat sich die Vergütung Ihrer Tätigkeit als PTQZ-Moderator geändert. Für die Organisation und Durchführung von vier PTQZ pro Kalenderjahr können Sie nun den Gesamtbetrag von 500,00 Euro abrechnen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • PTQZ-Meldeformular muss dem Bayerischen Hausärzteverband vorliegen
  • 1 PTQZ pro Quartal mindestens 4 PTQZ pro Jahr
  • mindestens 5 HZV-teilnehmende Ärzte in Ihrem PTQZ
  • Nutzung der HÄV-Scanner-App (Meldung von 4 PTQZ via HÄV-Scanner-App)
  • Jährlich eine Teilnahme an einem QZ-Moderatorentreffen
  • Korrekte Rechnungserstellung bis spätestens 31.03. des Folgejahres an den Bayerischen Hausärzteverband
  • Auszahlung erfolgt ausschließlich an pharmafreie PTQZ-Veranstaltungen. PTQZ-Veranstaltung, die mit Pharmasponsoring stattfanden, werden nicht vergütet.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnung bis spätestens 31.03. des Folgejahres vorliegen muss. Später eingereichte Rechnungen können leider nicht mehr vergütet werden. Rechnungen ohne Angabe von BIC und IBAN können nicht mehr beachtet werden.

Formblätter zum Download:

Formblatt: Anschreiben-Vergütung

Formblatt: Musterrechnungen_Vorlage

Formblatt: Merkblatt Rechnungsstellung

Formblatt: Merkblatt Umsatzsteuer

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