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  • BEAH® - Betriebswirtschaftliche Assistentin in der Hausarztpraxis

    BEAH® - Betriebswirtschaftliche Assistentin in der Hausarztpraxis

    Wir machen Sie zum Abrechnungsprofi!

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Ein Stellvertreterarzt ist ein Hausarzt, der als Praxispartner oder angestellter Arzt des HZV-Betreuarztes innerhalb einer Einzelpraxis/BAG/eines MVZ die Vertretung des HZV-Betreuarztes übernimmt. Bitte achten Sie darauf, dass alle hausärztlichen Mitglieder in einer BAG/einem MVZ an den HZV-Verträgen teilnehmen, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Die Abrechnung der vom Stellvertreter erbrachten Leistungen erfolgt innerhalb der HZV. Durch den Stellvertreterarzt erbrachte HZV-Leistungen werden bei der Abrechnung dem HZV-Betreuarzt zugeordnet, unabhängig davon, ob der Stellvertreterarzt an der HZV teilnimmt (Meldung der LANR an HÄVG erforderlich). Eine Abrechnung dieser HZV-Leistungen über die KV Bayerns ist nicht zulässig!

Der HZV-Betreuarzt darf auch Leistungen, für die er selbst keine Qualifikation oder Abrechnungsgenehmigung besitzt, durch einen Stellvertreterarzt in der BAG/MVZ erbringen lassen („delegieren“). Zu beachten ist hierbei, dass insbesondere für qualifikationsgebundene Leistungen auf dem HZV-Schein des Betreuarztes die LANR des Stellvertreterarztes dokumentiert wird, da andernfalls eine Vergütung der Leistungen nicht erfolgt. Daher sollten Sie regelmäßig die von Ihnen gemeldeten Qualifikationen/Abrechnungsgenehmigungen überprüfen (auch die der Stellvertreterärzte) und Änderungen umgehend melden.

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