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Famulaturförderprojekt des Bayerischen Hausärzteverbandes und der TK

Um Medizinstudierenden die Famulatur in einer Landarztpraxis zu ermöglichen, fördern wir mit der TK Landesvertretung Bayern in einem gemeinsamen Projekt Unterbringungs- und Reisekosten bis zu einem Betrag von 600 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung der Fördersumme ist, dass ihr nicht bereits eine andere Famulaturförderung in Anspruch nehmt.

Wer wird gefördert?

Alle Studierenden einer deutschen Medizinischen Fakultät, die sich im Klinischen Abschnitt ihres Studiums der Humanmedizin befinden. Nach unserer Richtlinie können wir bis zu 35 Studierende im Kalenderjahr fördern.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung in Höhe von 500,00 € wird euch im Anschluss an die Famulatur ausgezahlt. Ist die Lehrpraxis mehr als 80 Fahrtkilometer vom Universitätsstandort entfernt, dann erhöht sich euer Förderbetrag um 100,00 €.

Was muss man tun, um gefördert zu werden?

Nachdem ihr am besten unsere Förderrichtlinien durchgelesen habt, schickt Ihr in einem ersten Schritt die ausgefüllte Interessensbekundung (Link) an die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband.

Damit es mit der Förderung klappt, solltet ihr darauf achten, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Lehrpraxis liegt in einer ländlichen Gegend / Region in Bayern.
  • Die Lehrpraxis bzw. die ausbildende Hausärztin / der ausbildende Hausarzt ist Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband.
  • Die Famulatur liegt in der Zukunft, d.h. eine nachträgliche Förderung einer bereits absolvierten oder bereits im Zeitpunkt der Antragstellung begonnenen Famulatur ist nicht möglich.
  • Der Antragsteller / die Antragstellerin kann nur einmal die Förderung der Famulatur in Anspruch nehmen. Ein Splitten des Förderbetrags ist nicht möglich.
  • Gefördert werden ausschließlich Famulaturen in der Hausarztpraxis; die Förderung von sog. Blockpraktika ist von diesem Förderprojekt nicht umfasst.

Sobald wir die Voraussetzungen gemeinsam mit euch überprüfen konnten, schickt ihr die vollständig ausgefüllte Interessensbekundung an die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband.

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband
c/o Bayerischer Hausärzteverband
Orleansstraße 6
81669 München

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