Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):
Nein. Es gibt zwar eine Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Diese wird von den Landesärztekammern aber zum Teil mit Abweichungen umgesetzt. Gültig ist für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung jeweils die Weiterbildungsordnung des Bundeslandes, in dem sie ärztlich tätig sind. Ohne ärztliche Tätigkeit ist der Erstwohnsitz entscheidend. Bei den Landesärztekammern sind die jeweiligen Weiterbildungsordnungen online abrufbar, in Bayern unter www.blaek.de -> Weiterbildung.
Bei Änderungen der Weiterbildungsordnung im Laufe ihrer Weiterbildung gilt für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung normalerweise immer die Fassung, die zu Beginn ihrer Weiterbildung in Kraft war.