Während der Urlaubszeit ist die Vertretung ähnlich der derzeitig geltenden KV-Regelung definiert, das heißt, der zu vertretende HZV-Hausarzt hat einen HZV-Vertreter zu benennen und seine HZV-Patienten über die Vertretung zu informieren. Für die Teilnahme an der Vertretungsregelung ist erforderlich, dass der vertretende Hausarzt an der HZV teilnimmt. Bei der Suche nach einem HZV-Vertreterarzt hilft Ihnen die HZV-Vertretungs-Suche im Arztportal oder die Homepage www.hausarzt-suche.de.
Insbesondere in der Urlaubszeit gilt: Achten Sie bitte stets darauf mittels HZV-Online Key zu überprüfen, ob Patienten HZV-Teilnehmer sind.
Stand März 2024