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Im Fokus: Änderungen bezüglich der Unterlagen zur Patienteneinschreibung in den HzV-Vertrag der SVLFG (ehemals HzV-Vertrag LKK Bayern)

Wir möchten Sie heute über Änderungen bezüglich der Einschreibeunterlagen zur Patienteneinschreibung in den HzV-Vertrag der SVLFG (ehemals HzV-Vertrag LKK Bayern) informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

Bei der Patienteneinschreibung in den SVLFG-HzV-Vertrag sind ab sofort folgende drei Neuerungen zu berücksichtigen:

1. Bezug der Erst- und Nachversorgung mit Patienteneinschreibeunterlagen aus einer Hand:

Bisher erfolgte die Erst- wie auch die Nachversorgung mit Patienteneinschreibeunterlagen im SVLFG-HzV-Vertrag durch zwei verschiedene Druckereien. Diesen Prozess haben wir nun optimiert, sodass sowohl die Erst- als auch Nachversorgung zukünftig ausschließlich durch die Druckerei PrintLand erfolgt.

Wir bitten Sie daher, zukünftig das diesem Fax beigefügte und auf unserer Internetseite unter www.hausaerzte-bayern.de => HzV-Verträge => Organisatorisches => Patienteneinschreibung hinterlegte Nachbestellformular von PrintLand zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass somit das bisher mit den Patienteneinschreibeunterlagen erhaltene Nachbestellformular der Druckerei Kohlhammer unwirksam geworden ist.

 

2. Freischaltung des HzV-Beleges Nummer +9393+:

Zukünftig wird ebenso wie beim HzV-Vertrag mit den Betriebskrankenkassen, der IKK classic und der Techniker Krankenkasse auch für den SVLFG-HzV-Vertrag der einheitliche HzV-Beleg Nummer +9393+ zur Versicherteneinschreibung freigeschaltet.

Damit Sie jedoch Ihren Bestand an bisher erhaltenen HzV-Belegen zunächst aufbrauchen können, ist neben dem HzV-Beleg Nummer +9393+ auch weiterhin der bisherige HzV-Beleg Nummer +5115+ für den SVLFG-HzV-Vertrag gültig.

Die folgende Tabelle zeigt auf, welche HzV-Belege Sie somit ab sofort für die Patienteneinschreibung in die HzV-Verträge verwenden können:

 

Bereich Delegation ärztlicher Leistungen

Zum 01.07.2016 wurde das neue EBM-Kapitel 38 - Delegationsfähige Leistungen eingeführt.

Die bisherigen Kostenpauschalen für Besuche durch nichtärztliche Mitarbeiter GOP 40240 und 40260 werden wie folgt ersetzt (vgl. KVB-Schreiben vom 30.06.2016):

  HzV-Vertrag                                          HzV-Beleg-Nr.                                     
  BKK   +5132+ oder +9393+
  SVLFG   +5115+ oder +9393+
  Ersatzkassen (ohne TK)   +3333+ oder +9393+
  Techniker Krankenkasse (TK)   +5551+ oder +553+ oder +9393+
  IKK classic   +9393+
  AOK Bayern   99773

 

Ausführliche Informationen und Hilfestellung zum Thema „Korrekte Patienteneinschreibung“ entnehmen Sie bitte den Handlungsanleitungen auf unserer Internetseite unter www.hausaerzte-bayern.de => HzV-Verträge => Organisatorisches.

 

3. Änderung im LKK HzV-Vertrag: Angestellte Ärzte

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Hausarztvertrages können ab dem 01.01.2017 auch angestellte Ärzte am HzV-Vertrag teilnehmen. Die entsprechende Teilnahmeerklärung für den Hausarzt finden Sie ab sofort auf unserer Internetseite www.hausaerzte-bayern.de in der Rubrik „Vertragsunterlagen“.

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 16: Neuerungen SVLFZ-HzV-Vertrag Bayern

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