Im Fokus: Rund um die Patienteneinschreibung in die HzV-Verträge
!!! Ausgenommen Patienteneinschreibung AOK Bayern S15!!!
Wir möchten Sie heute über die korrekte Vorgehensweise zur Einschreibung von Patienten in die Hausarztverträge informieren. Über die abweichenden Vorgaben bei der Einschreibung von AOK-Patienten wurden Sie mit dem Blickpunkt Nr. 04-16 vom 29.02.2016 informiert! Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!
Nutzen Sie auch unser Informationsmaterial zur HzV für Patienten, |
Organisatorische Hinweise:
• Patienteninformationen, Teilnahme- und Einwilligungserklärung und HzV-Beleg
- Informieren Sie den Patienten über die Hausarztzentrierte Versorgung.
- Legen Sie die Information zur Hausarztzentrierten Versorgung und die Information zum Datenschutz dem an einer HzV-Teilnahme interessierten Patienten vor und lassen Sie ihn diese durchlesen.
- Erklärt der Patient seine Teilnahme an der HzV in Ihrer Praxis, dann bedrucken Sie den HzV-Beleg mit Hilfe der Praxis-Software und lassen diesen sowie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte vom Patienten unterschreiben.
- Versehen Sie den HzV-Beleg und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung mit Ihrem Arztstempel und unterschreiben Sie letztere ebenfalls.
- Die Originale der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte bewahren Sie in der Praxis mindestens 10 Jahre auf, der Patient erhält eine Kopie. Den HzV-Beleg schicken Sie bitte fristgerecht – am besten regelmäßig – an die zuständige verarbeitende Stelle (auf dem Beleg angegeben). Bitte beachten Sie die Postlaufzeit.
Adresse der verarbeitenden Stelle: |
HÄVG Rechenzentrum GmbH |
- Die Unterlagen für die Patienteneinschreibung können Sie bei den Verlagen direkt bestellen, die entsprechenden Bestellformulare finden Sie auf unserer Homepage (siehe unten).
Eine ausführliche Handlungsanleitung finden Sie auf unserer Faxvorlagen zur Bestellung der HzV-Belege für Patienten finden Sie unter |
• Stichtage Patienteneinschreibung (BKK, Ersatzkassen, TK, SVLFG, IKK classic):
Einsendefrist HzV-Belege | Vertragsteilnahme ab |
01.11. | 01.01. |
01.02. | 01.04. |
01.05. | 01.07. |
01.08. |
01.10. |
• Übersicht HzV-Belege:
HzV-Vertrag | HzV-Beleg Nr. |
BKK | +5132+ oder +9393+ |
SVLFG (LKK) | +5115+ |
Ersatzkassen (ohne TK) | +3333+ |
Techniker Krankenkasse | +5551+ oder +5553+ oder +9393+ |
IKK classic |
+9393+ |
Wir möchten Sie auf die häufigsten Fehler bei der Patienteneinschreibung (=> diese führen zu einer Ablehnung der Einschreibung durch die Krankenkasse) hinweisen:
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Ausführliche Informationen und Hilfestellung zum Thema "Korrekte Patienteneinschreibung" entnehmen |
Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.