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Im Fokus: Rund um die Patienteneinschreibung in die HzV-Verträge

!!! Ausgenommen Patienteneinschreibung AOK Bayern S15!!!

Wir möchten Sie heute über die korrekte Vorgehensweise zur Einschreibung von Patienten in die Hausarztverträge informieren. Über die abweichenden Vorgaben bei der Einschreibung von AOK-Patienten wurden Sie mit dem Blickpunkt Nr. 04-16 vom 29.02.2016 informiert! Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

Nutzen Sie auch unser Informationsmaterial zur HzV für Patienten,
Sie können dieses kostenfrei über die Rubrik Service auf der Homepage des Bayerischen Hausärzteverbandes bestellen: www.hausaerzte-bayern.de => Service

Organisatorische Hinweise:

• Patienteninformationen, Teilnahme- und Einwilligungserklärung und HzV-Beleg

  • Informieren Sie den Patienten über die Hausarztzentrierte Versorgung.
  • Legen Sie die Information zur Hausarztzentrierten Versorgung und die Information zum Datenschutz dem an einer HzV-Teilnahme interessierten Patienten vor und lassen Sie ihn diese durchlesen. 
  • Erklärt der Patient seine Teilnahme an der HzV in Ihrer Praxis, dann bedrucken Sie den HzV-Beleg mit Hilfe der Praxis-Software und lassen diesen sowie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte vom Patienten unterschreiben
  • Versehen Sie den HzV-Beleg und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung mit Ihrem Arztstempel und unterschreiben Sie letztere ebenfalls.
  • Die Originale der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte bewahren Sie in der Praxis mindestens 10 Jahre auf, der Patient erhält eine Kopie. Den HzV-Beleg schicken Sie bitte fristgerecht – am besten regelmäßig – an die zuständige verarbeitende Stelle (auf dem Beleg angegeben). Bitte beachten Sie die Postlaufzeit.

Adresse der verarbeitenden Stelle:

HÄVG Rechenzentrum GmbH
VDM Bereich Abrechnung
Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln

  • Die Unterlagen für die Patienteneinschreibung können Sie bei den Verlagen direkt bestellen, die entsprechenden Bestellformulare finden Sie auf unserer Homepage (siehe unten).

Eine ausführliche Handlungsanleitung finden Sie auf unserer
                     Internetseite www.hausaerzte-bayern.de => HzV-Verträge => Organisatorisches                     

Faxvorlagen zur Bestellung der HzV-Belege für Patienten finden Sie unter
www.hausaerzte-bayern.de => HzV-Verträge =>
Organisatorisches => Schritt für Schritt zur HzV-Teilnahme

• Stichtage Patienteneinschreibung (BKK, Ersatzkassen, TK, SVLFG, IKK classic):

Einsendefrist   HzV-Belege Vertragsteilnahme   ab
01.11. 01.01.
01.02. 01.04.
01.05. 01.07.
01.08.
01.10.

• Übersicht HzV-Belege:

HzV-Vertrag HzV-Beleg Nr.
BKK +5132+ oder   +9393+
SVLFG (LKK) +5115+
Ersatzkassen (ohne TK) +3333+
Techniker Krankenkasse +5551+ oder +5553+ oder   +9393+
IKK classic
+9393+

 

Wir möchten Sie auf die häufigsten Fehler bei der Patienteneinschreibung (=> diese führen zu einer Ablehnung der Einschreibung durch die Krankenkasse) hinweisen: 

  • Die Praxis ist noch nicht einschreibeberechtigt (Teilnahmebedingungen sind nicht erfüllt, das Bestätigungsfax zur Teilnahme an der HzV der HÄVG GmbH liegt noch nicht vor) - deshalb ACHTUNG: es gilt immer das Datum auf dem HzV-Beleg.
  • Der Patient ist aktuell in einem anderen HzV-Vertrag eingeschrieben (bei einem anderen HzV-Arzt oder bei erst kürzlich erfolgtem Kassenwechsel bei einer anderen Krankenkasse).
  • Es wird der falsche HzV-Beleg verwendet (z.B. nicht mehr gültiger Beleg oder Beleg eines anderen Vertrages).
  • Der Beleg ist nicht ausreichend maschinenlesbar (der Praxisdrucker ist zu hell eingestellt/ die Tinte geht aus/ der Beleg ist handschriftlich ausgefüllt). Der HzV-Beleg muss vollständig maschinenlesbar sein - dies gilt auch für das Einschreibedatum!
  • Es fehlen Kassenarztstempel und/oder Unterschrift auf dem Einschreibebeleg
  • Es fehlt die Unterschrift des Patienten
  • Stichtage und Postlaufzeit wurden nicht beachtet (Belege möglichst wöchentlich an die verarbeitende Stelle schicken! Diese ist auf dem Einschreibebeleg angegeben)

 

Ausführliche Informationen und Hilfestellung zum Thema "Korrekte Patienteneinschreibung" entnehmen
       Sie bitte den Handlungsanleitungen auf unserer Internetseite www.hausaerzte-bayern.de => HzV-Verträge => Organisatorisches. 

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 6/2016: Patienteneinschreibung

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