Für die fristgerechte und korrekte Bearbeitung der Änderungen in Ihrer Praxis übermitteln Sie uns bitte die zu ändernden Daten bis spätestens zum 25. Tag des ersten Monats im Quartal vor der Änderung (z.B.: Änderung zum 01.04.2023 – Meldungseingang spätestens 25.01.2023) per Fax an den Bayerischen Hausärzteverband e.V. unter 089 – 127 39 27 99 oder an die HÄVG RZ GmbH in Köln unter 01805 – 002425419.
Hier stellen wir Ihnen Formulare zu den Änderungsthemen Praxiserweiterung, Praxissitzverlegung, Austritt aus der Praxis bzw. Rückgabe der Kassenzulassung und Tod des Arztes zur Verfügung. Sollte Ihr Anliegen nicht mittels der Formulare darstellbar sein, können Sie uns dieses auch in einem formlosen Schreiben per Fax (089 127 39 72 99) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mitteilen.
Bitte beachten Sie unbedingt: Die Einhaltung der oben genannten Fristsetzung ist sehr wichtig für die weitere Bearbeitung Ihrer Änderungsmitteilung. Nur durch eine frühzeitige Mitteilung der Änderungen können diese berücksichtig und ein aktueller Datenbestand vorgehalten werden.
Mit der Einhaltung der Frist ersparen Sie sich selbst und Ihren Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Umwege oder Unklarheiten.
Stand: 18.08.2023