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Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Das hängt maßgeblich davon ab, wie der Lehrarzt Fähigkeiten und Geschick seines Famulanten einschätzt. Grundsätzlich können delegierbare Leistungen von Famuli übernommen werden, wie beispielsweise Blutabnahme, intramuskuläre Injektionen, Impfungen, Infusionen oder Verbände anlegen, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Lungenfunktionstests, Harnschnelltestuntersuchungen oder das Anlegen eines EKG.

Der Lehrarzt ist jedoch für den Famulant verantwortlich und wird dem Medizinstudierenden nur Aufgaben übertragen, wenn er sich zuvor davon überzeugt hat, dass sein Famulant der übertragenen Aufgabe auch vollumfänglich gewachsen ist. Zusätzlich muss beachtet werden, dass ein Famulant in der Kassenärztlichen Praxis keine Leistungen selbstständig erbringen oder abrechnen darf. Empfehlenswert für Famuli ist es zudem, dem Lehrarzt eine Bescheinigung über eine eigene Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Nicht delegierbare Tätigkeiten wie das Anamnesegespräch oder die körperliche Untersuchung dürfen Famuli nur unter direkter Aufsicht des Lehrarztes übernehmen.

 

 

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