Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:
Nicht nur für Hausärzte, sondern für jeden vertragsärztlich tätigen Mediziner besteht laut Bereitschaftsdienstordnung eine Verpflichtung, am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Dazu werden Vertragsärzte einer Bereitschaftsdienstgruppe zugeteilt.
Noch bis vor kurzem konnte die Frequenz, mit der Vertragsärzte Bereitschaftsdienste außerhalb der Sprechzeiten übernehmen mussten, sehr unterschiedlich hoch sein, je nachdem, wo man seine Praxis hatte, ob in der Stadt oder auf dem Land.
Mit der Reform der Bereitschaftsdienstordnung ist es weitgehend gelungen, die Frequenz der Bereitschaftsdienste für den einzelnen Arzt deutlich zu reduzieren. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Zusammenlegung kleinerer Bereitschaftsdienstgruppen mit hoher Dienstfrequenz, die Einrichtung von zentral gelegenen Bereitschaftsdienstpraxen und die Schaffung eines Poolarzt-Systems. Ärzte können sich als Poolarzt bei der KVB registrieren lassen und dann freiwillig Bereitschaftsdienste von Vertragsärzten übernehmen, die ihren Dienst abgeben möchten.