Prof. Dr. Jörg Schelling vom Institut für Allgemeinmedizin der LMU:
Als Mindestdauer einer Famulatur ist in Bayern 1 Monat festgelegt, worunter mindestens 30 Kalendertage zu verstehen sind. Das bedeutet, dass die vorgeschriebenen Famulaturabschnitte in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung und in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung von je einem Monat jeweils zusammenhängend abgeleistet werden müssen.
Es ist also nicht möglich, beispielsweise die „Hausarztfamulatur“ aufzuteilen in 2 Abschnitte von jeweils 2 Wochen. Nur der 2-monatige Famulaturabschnitt im stationären Bereich (Krankenhaus beziehungsweise stationäre Rehabilitationseinrichtung) kann in 2 Abschnitte aufgeteilt werden, wobei jeder Abschnitt mindestens einen Monat umfassen muss.