Dr. Ernst Engelmayr, Fortbildungsberauftragter im Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes:
Alle Vertragsärzte müssen innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte nachweisen, egal, ob sie freiberuflich oder angestellt tätig sind. Ob bei angestellten Ärztinnen und Ärzten der Arbeitgeber die Kosten für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen übernimmt, ist Verhandlungssache – verpflichtet ist er dazu nicht.