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Der Bayerische Hausärzteverband fordert, dass die (Weiter-)Entwicklung, Verbesserung und Sicherung der medizinischen Versorgung durch die tatsächlich Beteiligten auf Landesebene gestaltet und verantwortet werden können und somit regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann.

Der Bundesgesetzgeber ist, dem Subsidiaritätsprinzip und damit dem Föderalismusgedanken des Grundgesetzes Rechnung tragend, angehalten, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Erledigung der in diesem Zusammenhang entstehenden Aufgaben auf Landesebene stärken und nicht behindern. Deutschland ist aus guten Gründen föderal verfasst. Dies muss sich auch in den Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene in Fragen der Gesundheitsversorgung niederschlagen

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