Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften sind im Besonderen geeignet, die Wünsche des hausärztlichen Nachwuchses nach Teamarbeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen bei gleichzeitig freiberuflicher Tätigkeit und umfassender hausärztlicher Patientenversorgung im Fokus zu haben. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften weiterhin ein attraktives Niederlassungsmodell für junge Hausärzte bleiben und diese Praxisformen keinerlei Benachteiligungen gegenüber MVZ-Strukturen ausgesetzt sind.