(1) Die Organe des Verbandes sind:
1. die Landesmitgliederversammlung (tagt mindestens 1x jährlich),
2. die Landesdelegiertenversammlung,
3. der Landesvorstand.
(2) Die Mitglieder des Landesvorstands und der Landesdelegiertenversammlung bleiben jeweils solange im Amt bis ein neues Mitglied das betreffende Amt übernommen hat.