Tag der Organspende am 6. Juni: Hausärzte nehmen Schlüsselrolle bei Entscheidungsfindung ein

    LogoMünchen, 03. Juni 2020 – Etwa 9.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2019 gab es bundesweit 932 Organspenderinnen und Organspender. In so wichtigen medizinischen Fragestellungen wie der Organspende vertrauen die Menschen vor allem ihrer Haus-ärztin oder ihrem Hausarzt. Deshalb sieht das am 16. Januar 2020 verabschiedete Gesetz vor, dass sich Patienten alle zwei Jahre ergebnisoffen beraten lassen können.

    Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes: „Das Thema Organspende ist ein sehr persönliches, welches für viele Patientinnen und Patienten mit Fragen und Unsicherheiten verbunden ist. Die Hausärztinnen und Hausärzte, die ihre Patienten in der Regel seit vielen Jahren kennen, können sie bei dieser wichtigen Entscheidung begleiten. Die Aufklärung über die Möglich-keiten der Organ- und Gewebespende soll die gesamte Tragweite der Entscheidung abbilden und muss ergebnisoffen sein. Wir möchten unsere Patienten nicht überreden, sondern sie mit Hilfe von verbindlichen Informationen in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen“.

    Misstrauen gegenüber dem Gesundheitssystem oder Klinikärzten hält nach wie vor viele davon ab, sich einen Organspendeausweis zuzulegen. So kursieren Befürchtungen, dass Menschen, die der Organentnahme nach dem Tod zugestimmt haben, lebenserhaltende Maßnahmen vorenthalten würden, oder dass die Organe entnommen werden könnten, bevor die Spender verstorben sind.

    Dr. Beier: „Die im Transplantationsgesetz geregelten Überwachungs- und Kontrollmechanismen, auch zur eindeutigen Feststellung des Hirntods, der Voraussetzung für eine Organentnahme ist, ma-chen solche Befürchtungen unbegründet“.

    Das neue Gesetz sieht außerdem den Aufbau eines bundesweiten Online-Registers vor, in dem die Entscheidung der Patienten festgehalten werden kann und Ärzte im Ernstfall schnell prüfen können, ob die Einwilligung zu einer Organspende vorliegt. „Auch hier schreibt das Gesetz vor, dass der Arzt erst dann eine Auskunft aus dem Online-Register erfragen darf, wenn der Hirntod des möglichen Spenders festgestellt worden ist. Erst nach dieser Diagnose wird geklärt, ob jemand Organspender ist oder nicht“.

    Die Organspende ist ein sensibles Thema, nicht zuletzt, weil es von uns verlangt sich mit dem eige-nen Tod auseinanderzusetzen. „Aber es ist eine Entscheidung, die man nicht seinen Angehörigen aufbürden sollte. Deswegen sollte jeder zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung treffen“, hält Dr. Beier fest.

    Virtueller Organspendenlauf bis zum 06. Juni 2020

    Der Tag der Organspende findet dieses Jahr am 6. Juni 2020 virtuell statt. Viele Aktionen und Ange-bote im Vorfeld des 6. Juni, und am Tag selbst, laden online zum Mitmachen ein. So zum Beispiel der Organspendenlauf. Absolvieren Sie Ihren Lauf für die Organspende - am Ort und auf der Strecke Ihrer Wahl und posten Sie ein Foto oder Video mit dem Hashtag #Run4Lives auf Facebook, Instagram oder Twitter. Die Beiträge werden als gemeinsames großes Statement veröffentlicht.

    Mehr Informationen zum Organspendenlauf finden Sie unter:

    www.organspendelauf.de

    Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende sowie den Organspendeausweis als Down-load erhalten Sie unter:

    www.organspende-info.de

    www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspende

    Kostenfreies Infotelefon Organspende unter
    0800/90 40 400 – Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr


    Ansprechpartner Presse: Dunya Oulatto und Ruth Sharp, Tel. 089 127392760, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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